Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Marktgemeinde Regau auf bestimmte Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments

Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) ist hier abgebildet:

Amtssignatur_Bildmarke

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können eine amtssigniertes elektonisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen: www.signaturpruefung.gv.at

Dieser Link leitet Sie derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH).

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorliegende Dokument von der Marktgemeinde Regau stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeinde Regau (Tel.: +43 7672 23 102 oder E-Mail: gemeinde@regau.ooe.gv.at)