Strafregister-Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge

Eine Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.

Diese erhalten Sie gegen eine für gewöhnlich sofort nach Beantragung direkt am Gemeindeamt.
Jedoch benötigen Sie zusätzlich zum Strafregister-Antrag eine Bestätigung des Dienstgebers oder der Organisation.

Zuständig

Formulare