Strafregister-Bescheinigung

Eine Strafregister-Bescheinigung, die über Verurteilungen Auskunft gibt, erhalten Sie gegen eine Gebühr für gewöhnlich sofort nach der Beantragung direkt am Gemeindeamt.
Die Strafregister-Bescheinigung ist auch unter folgenden Bezeichnungen bekannt:

  • Leumundszeugnis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Sittenzeugnis

Für bestimmte Zwecke gibt es auch eine Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge.

Zuständig

Formulare