Spielautomaten

Die Anzeigepflicht von Spielautomaten wird durch das Oö. Spielapparategesetz 1999 geregelt.

Das Aufstellen von z. B.

  • Kegel- und Bowlingbahnen
  • Kinderreitapparaten
  • Tischfußball
  • Wurfpfeilspielapparaten
  • Billardtischen

ist mit einer Anzeigepflicht beim Marktgemeindeamt verbunden.

Die Platzierung von anderen Spielapparaten wie z. B. Geldspielautomaten an öffentlichen Orten benötigen eine Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft.

Zuständig