Parkplatzordnung Privatparkplatz

Parkplatz Regau

Privatparkplatz Parkplatzordnung

Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Regau vom 23. Mai 2022

•    Es gelten die Bestimmungen der StVO 1960 idgF.
•    Parken ist bis auf Widerruf gestattet.
•    Geparkt werden darf nur auf der im Plan rot straffierten Fläche.
•    Fahrzeuge sind so abzustellen, dass jeweils nur ein Parkplatz benutzt wird.
•    Der/Die ParkplatznutzerIn hat das abgestellte Fahrzeug eigenverantwortlich zu sichern und ordnungsgemäß zu verschließen,
•    Es besteht seitens der Marktgemeinde Regau keine Haftung für Schäden (insbesondere auch Einbruch und/oder Diebstahl) durch Dritte. Der Parkplatz ist nicht bewacht.

Verboten ist:

•    Dauerparken länger als 24 Stunden.
•    Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne polizeiliches Kennzeichen.
•    Das Abstellen von Anhängern jeglicher Art, mit und ohne Zugfahrzeugen.
•    Das Abstellen von LKW und Bussen.
•    Das Abstellen von Fahrzeugen mit Werbeflächen.
•    Der Verkauf von Waren aus einem Fahrzeug heraus.
•    Das Betanken und Waschen von Fahrzeugen.
•    Die Vornahme von Reparaturen und Ölwechseln.
•    Jegliche Verunreinigung des Parkplatzes. Widrigenfalls werden diese auf Kosten des/r FahrzeughalterIn beseitigt.

Zuwiderhandeln wird mittels Besitzstörungsklage geahndet.

Der Bürgermeister


Parkplatz Regau


03.06.2022