Objekte der Risikogruppe im Sinne des § 10 Abs. 2 Oö. FGPG

Aushängezeitraum: 20.04.2023

Auf Grund § 10 Abs. 5 des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz – Oö. FGPG idgF. werden die 

Objekte der Risikogruppe 

im Sinne des § 10 Abs. 2 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz – Oö. FGPG in Verbindung mit § 2 der Oö. Feuerpolizeiverordnung idgF. 

im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Regau 

kundgemacht.


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