Hundehaltung

Lt. Oö. Hundehaltegesetz 2002 ist binnen 3 Tagen ein über zwölf Wochen alter Hund direkt von der Hundehalterin bzw. vom Hundehalter bei dem Gemeindeamt, in der die Person den Hauptwohnsitz hat, anzumelden.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Hundepass (Halter- und Hundedaten)
  • Versicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Registrierungsbestätigung aus Heimtierdatenbank

Bitte beachten Sie, dass ein Hund beim zuständigen Gemeindeamt auch wieder abzumelden ist.

Zuständig