Ermittlung der Ehefähigkeit

Die verpflichtende Ermittlung der Ehefähigkeit (früher "Aufgebot" genannt) ist in Anwesenheit beider Partner vor dem Standesbeamten durchzuführen.
Nach Durchführung ist sie für 6 Monate gültig - das heißt, nach der Ermittlung der Ehefähigkeit kann innerhalb von 6 Monaten geheiratet werden.

Folgende Dokumente werden von beiden Partnern und von den Kindern dazu benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Meldebestätigung
  • Heiratsurkunde & Scheidungsbeschluss (falls jemand bereits verheiratet war)

Zuständig