Auskunftssperre

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Auskunftssperre zu stellen. Das bedeutet, dass im Falle einer Meldeauskunft keine Informationen weiter gegeben werden dürfen.
Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Zuständig