Anzeige einer Geburt

Eine Geburt wird bei dem Standesamt des Geburtsortes üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt angezeigt.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschafts-Nachweise beider Elternteile
  • Meldebestätigungen beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet)

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei:

Zuständig