Kanalgebührenordnung

Seit dem 1.1.2026 gilt in der Marktgemeinde Regau eine neue Kanalgebührenordnung. Diese hat unter anderem Auswirkungen auf alle Poolbesitzer:innen. Diese konnten bisher mittels Formular eine Befreiung von der Kanalgebühr für jene Wassermenge erreichen, die sie bei der Poolentleerung nachweislich nicht in den Kanal eingeleitet haben. Diese Möglichkeit besteht seit Anfang dieses Jahres nicht mehr. Eine Befreiung von der Kanalgebühr ist nun nur mehr für jene Wassermengen möglich, die über einen eigenen Zähler laufen und nicht über das Kanalsystem entsorgt werden.

Auszug aus der Kanalgebührenordnung

nach § 5 (2) c und § 6 (2) d Kanalbenützungsgebühren Hausbesitzer oder Betriebe, die Teile des aus der Wasserversorgungsanlage bezogenen Wassers nachweislich nicht in das öffentliche Kanalsystem einleiten (Abzweigleitungen, Gartenleitungen), können diese Wässer durch einen elektronischen, von der Marktgemeinde bereitgestellten und von ihr einzubauenden Wasserzähler, messen lassen. Der Einbau des Zweitzählers hat nach dem Hauptwasserzähler zu erfolgen. Dieser registrierte Wasserverbrauch wird für die Verrechnung der Kanalbenützungsgebühr von der insgesamt verbrauchten Wassermenge in Abzug gebracht. Für diesen Zweitzähler ist eine vierteljährliche Gebühr von EUR 4,10 (inkl. 10 % USt.) zu entrichten.

 Somit kann seit 1.1.2026 eine Befreiung der Kanalbenützungsgebühr ausschließlich über einen zweiten Zähler erfolgen. Ein Ansuchen über das Formular „Antrag auf Festsetzung der Kanalbenützungsgebühr § 198 BAO“ ist nicht mehr möglich.

 Die gesamte Kanalgebührenordnung finden Sie auf www.regau.at/Gebuehrenordnungen

Funk-Wasserzähler für alle Haushalte

Im Zuge der Überarbeitung der Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Regau, gültig ab dem Jahr 2026, werden die Wasserzähler im gesamten Gemeindegebiet schrittweise vereinheitlicht, um den zukünftigen Verwaltungs- und Arbeitsaufwand zu reduzieren.

Ein Austausch des Wasserzählers ist daher verpflichtend und ein von der Marktgemeinde Regau vorgeschriebener elektronischer Funk-Wasserzähler zu verwenden § 6 (2).  Die digitalen Wasserzähler werden von der Marktgemeinde Regau bereitgestellt und eingebaut.

Die Zählergebühr für die Beistellung des haushaltsüblichen Wasserzählers beträgt pro Quartal (vierteljährlich) EUR 4,10.

Der Einbau der digitalen Wasserzähler erfolgt ausschließlich durch die Marktgemeinde Regau.

Vorbereitung für Wasserzähler

Die Eigentümer:innen haben den Einbauplatz für den Wasserzähler so  mit einer Einbaugarnitur (wichtig: 5/4 " Anschlussverschraubung) vorzubereiten, dass der Wassermeister der Marktgemeinde Regau den Einbau ohne zusätzlichen Aufwand durchführen kann. Defekte Hauptabsperrarmaturen sind ebenfalls vor dem Einbau zu erneuern. 

Kontakt

Bei Fragen zur Kanalgebührenordnung wenden Sie sich bitte an Martina Spitzbart 07672 23102-14.

Zur Vereinbarung eines Termins für einen Zweitzähler steht Ihnen unser 
Wassermeister Andreas Neuhuber unter der Telefonnummer 0664 8306258 gerne zur Verfügung.

22.04.2026