Teilnahmeinformationen und AGBS _ Ferienprogramm

Teilnahmeinformationen:


Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle schulpflichtigen Kinder, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Marktgemeinde Regau haben oder in der Gemeinde Regau die Schule besuchen. Jedes Kind darf maximal 10 Veranstaltungen wählen.


Anmeldung

Die Anmeldung für den Ferienpass findet über das Internet per Online-Anmeldung statt. Wir ersuchen, von der Online-Anmeldung Gebrauch zu machen.


Für all jene, die keinen Internetanschluss zu Hause haben, gibt es die Möglichkeit, sich während des Parteienverkehrs (Mo - Fr 8 - 12 Uhr und Do 14 - 17 Uhr) für die gewünschten Aktionen – nach Verfügbarkeit – anzumelden.


Anmeldungen zu Veranstaltungen sind bis jeweils 4 Tage vor der Veranstaltung online möglich.


Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung mit den gebuchten Programmpunkten.


Online-Formular

Anmeldungen müssen vollständig ausgefüllt sein (Pflichtfelder sind durch * gekennzeichnet)


Bei der Anmeldung sind bei jeder Veranstaltung der Vorname des Kindes und das Alter anzugeben.


Warteliste

Veranstaltungen, die ausgebucht sind, sind im Online-Shop mit "ausgebucht" gekennzeichnet.


Sie haben jedoch die Möglichkeit, über das Formular "Kontakt" Ihr Kind für einen eventuell freiwerdenden Platz vorzumerken (Name und Alter erforderlich). Auch hier werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.


Rücktritt und Fernbleiben

Eine voraussichtliche Verhinderung muss der Marktgemeinde Regau ehestmöglich telefonisch mitgeteilt werden, um Kindern die auf der Warteliste stehen, eine Teilnahme zu ermöglichen.


Bezahlung

Die Bezahlung der Teilnehmergebühren erfolgt direkt bei der Veranstaltung.


Bestätigung

Der Veranstalter erhält eine Teilnehmerliste, zur Kontrolle bei der Veranstaltung reicht die Angabe des Namens.


Allgemeine Hinweise

Die Angaben auf der Internetseite haben Vorrang zu den Angaben im Programmheft. Es gelten die Preise und Angaben wie im Webshop angegeben!


Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder zeitgerecht zum Treffpunkt gebracht bzw. von dort wieder abgeholt werden.


Einverständniserklärung

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Ferienaktion von geeigneten Personen betreut wird, erfahrenen und meist ehrenamtlich tätigen Eltern, Übungsleitern oder Betreuern aus den Organisationen und Vereinen, die sich die größte Mühe geben, Unglücks- und Schadensfälle zu vermeiden.


Dennoch kann nie absolute Sicherheit gewährleistet werden; die Teilnahme erfolgt daher auf eigene Gefahr.


Foto- und Filmhinweis

Bei unseren Veranstaltungen wird fotografiert/gefilmt. Die Fotos/Videos werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung unserer Aktivitäten auf unserer Website (www.regau.at), in unseren Gemeindenachrichten und auf unserer Facebook-Fanpage veröffentlicht – das heißt, Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Marktgemeinde Regau. Grundsätzlich verstehen wir Bildaufnahmen, bei denen Sie nicht im alleinigen Fokus stehen, als Stimmungsbild der Veranstaltung. Wenn Sie für Fotos posieren, gehen wir – neben unserem berechtigten Interesse – auch vom Vorliegen Ihrer impliziten Einwilligung und der Einwilligung zur Bildaufnahme aus.


Sollten Sie nicht wollen, dass Foto- oder Filmaufnahmen von ihnen gemacht und veröffentlicht werden, teilen Sie dies bitte den Fotographen vor Ort mit.





Allgemeinen Geschäftbedingungen

Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Artikel der Marktgemeinde Regau, Regau 9, 4844 Regau, die ausschließlich unter Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie z.B. Telefon, Brief, E-Mail oder Web-Formular geschlossen werden.


Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert verrechnet und sind vom Kunden zu tragen. Allfällige Import- oder Exportspesen (z.B. Zoll) gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.


Vertragsabschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung beim Webshop der Marktgemeinde Regau tätigen, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.


Bitte beachten Sie, dass wir sämtliche Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen verkaufen. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung, als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts, bei denen die einzelnen Bestellungen eine haushaltsübliche Menge umfassen.


Lieferung

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Sofern die Marktgemeinde Regau während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellt, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-Mail informiert.


Die Marktgemeinde Regau führt Bestellungen ohne unnötigen Aufschub, in der Regel binnen 30 Tagen aus. Die bestellten Waren werden unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versandarten nach Wahl der Marktgemeinde Regau wie Post, Spedition oder privater Zustelldienst an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Gutscheine an die Post oder das Versandunternehmen auf den Kunden über.


Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.


Zahlung, Fälligkeit und Verzug

Der Kunde hat den Kaufpreis spesenfrei und ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen. Etwaige Spesen oder Kosten aus dem Zahlungsverkehr gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen die Marktgemeinde Regau ist nicht zulässig.


Dem Kunden stehen als Zahlungsmittel Banküberweisung, Barzahlung bei Abholung oder PayPal zur Verfügung.


Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwendungen wie Mahn- und Inkassospesen und allenfalls notwendige Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsverfolgung durch Rechtsanwälte zu Lasten des Kunden.


Die Marktgemeinde Regau behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten.


Eigentumsvorbehalt

Die von der Marktgemeinde Regau gelieferten Waren bleiben in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Sollte ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens auf die Waren greifen, hat der Kunde die Marktgemeinde Regau unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum der Marktgemeinde Regau aufmerksam zu machen.


Rücktrittsrecht

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so verfügt er über das nachfolgende Rücktrittsrecht. Als ein solcher Verbraucher sind Personen zu verstehen, für welche die Bestellung der Waren nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Der Kunde kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der unten angeführten Frist zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt mit jenem Tag, an dem der Kunde die Waren erhalten hat. Für den Fall von Lieferschwierigkeiten von Lieferanten der Marktgemeinde Regau ist die Marktgemeinde Regau zum Rücktritt berechtigt, welcher dem Kunden unverzüglich mitzuteilen ist. Im Fall des Rücktritts hat die Marktgemeinde Regau die vom Kunden geleisteten Zahlungen rückzuerstatten. Der Kunde hat im Fall des Rücktritts die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzustellen.


Gewährleistung und Schadenersatz

Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Für jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden haftet die Marktgemeinde Regau nur im Fall des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit.


Datenschutz und Werbung

Der Kunde willigt darin ein, dass die Marktgemeinde Regau und ihre Erfüllungsgehilfen dessen personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname, Postleitzahl, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Internetadresse, Geburtsdatum, Bankverbindung für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet und ihm elektronische Post zu Werbezwecken zusendet. Der Kunde kann diese Einwilligungen jederzeit widerrufen.


Urheberrechte

Marken, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und sonstige Immaterialgüter werden durch einen Erwerb von Waren in keiner Weise berührt. Der Kunde erhält an derartigen Immaterialgütern keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.


Sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort ist Regau. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt eine solche, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommen würde.


Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart.


Identität der Verkäuferin:

Name/Firma des Unternehmers:


Marktgemeinde Regau

Anschrift: Regau 9, 4844 Regau

Telefon:+43 7672 23102-0

E-Mail-Adresse: gemeinde@regau.ooe.gv.at


USt-Identifikationsnummer: ATU 234 688 06