Auf www.fundamt.gv.at können Sie online nach verlorenen Gegenständen suchen und sogar selbst eine Verlustmeldung ausdrucken. Dort werden aber auch viele rechtliche und praktische Informationen rund ums Finden und Verlieren zur Verfügung gestellt, wie etwa die folgenden:
Ich habe etwas gefunden
Abgabepflicht
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Abgabestellen
Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch oesterreich.gv.at, der Amtshelfer des Bundes. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Ich habe etwas verloren
Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst.
Online Verlustmeldung erstellen auf www.fundamt.gv.at
Sie können selbst jederzeit eine Verlustmeldung erstellen und Ihren Gegenstand beschreiben. Anschließend erhalten Sie passende Treffer vorgeschlagen.
Ist Ihr Gegenstand bereits in dieser Trefferliste? Wunderbar – kontaktieren Sie das zuständige Fundamt und holen Sie Ihren Gegenstand wieder ab.
Wird Ihr Gegenstand (noch) nicht in der Trefferliste angezeigt, dann können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal „nachsuchen“. Sollte der Gegenstand zwischenzeitlich im Fundamt abgegeben werden, kann Sie das Fundamt aufgrund der von Ihnen erstellten Verlustmeldung kontaktieren.
Sollten Sie etwas verloren oder gefunden haben, helfen Ihnen gerne auch unsere Mitarbeiterinnen weiter.