Der Bezirksabfallverband informiert

Flyer einer Müllsammelbrigade

In unserer Gemeinde sind immer wieder „Müllsammelbrigaden“ unterwegs.

Bei diesen Sammlungen handelt es sich um illegale und nicht genehmigte Sammlungen. Wer Gegenstände bereitstellt oder mitgibt, macht sich selber strafbar und muss unter Umständen mit einer Geldstrafe rechnen. Es dürfen keinesfalls Gegenstände/Hausrat usw. bereitgestellt oder mitgegeben werden!

Für das Sammeln von Abfällen (das sind gemäß § 2 Abfallwirtschaftsgesetz – AWG 2002 bewegliche Sachen, denen sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat) ist gemäß § 24a AWG 2002 eine Erlaubnis des Landeshauptmannes erforderlich (sofern nicht eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen EWR-Staates vorliegt). Darüber hinaus bestehen Notifizierungs- und Bewilligungspflichten für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (vgl. §§ 66ff AWG).

Weiters haben die Abfallbesitzer die Verpflichtung, Abfälle nur an befugte Sammler abzugeben und dürfen Abfälle nicht außerhalb genehmigter Anlagen oder für die Sammlung vorgesehener geeigneter Orte gelagert werden (§ 15 AWG). Gemäß § 79 Abs. 2 AWG sind Übertretungen dieser Bestimmungen mit Geldstrafe von € 450 – 8.400  bedroht; bei Gewerbsmäßigkeit oder bei gefährlichen Abfällen ist der Strafrahmen beträchtlich höher.

Bitte melden Sie illegale Sammlungen bei der nächsten Polizeiinspektion und entsorgen Sie Ihre Abfälle fachgerecht, z.B. im Altstoffsammelzentrum.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Verbandsvorsitzende des BAV VBGM Manuela Gschwandtner und  Geschäftsstellenleiter des BAV DI (FH) Karl Heinz Zeitlinger
07672 28477, voecklabruck@bav.at

13.11.2025