Bodenschätzung durch Finanzamt

Aushängezeitraum: 22.01.2025 - 30.06.2026

In den Katastralgemeinden 50311 Neudorf, 50314 Oberkriech, 50318 Rutzenmoos und 50324 Unterregau wird eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BGBl. Nr. 233/1970) idgF, durchgeführt. 

Die Überprüfung umfasst die Feststellung der natürlichen Ertragsfähigkeit der landwirtschftlich genutzten Bodenflächen. Die Arbeiten der Schätzung werden sich voraussichtlich von März 2025 bis Mai 2026 erstrecken.

Bitte helfen Sie mit, Schäden zu vermeiden!

Im Zuge der Bodenschätzung werden Bodenproben bis zu 1 Meter Tiefe entnommen. 

Um Beschädigungen an Erdkabeln, Leitungen (z.B. Strom, Telefon, Fernsehen, Gas, Wasser) und ähnlichen Erdeinbauten zu vermeiden, werden alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte landwirtschftlich genutzter Grundstücke ersucht, dem Bodenschätzer die Lage mittels Planunterlagen oder Lageskizzen bekannt zu geben. Die Planunterlagen können auch am Gemeindeamt hinterlegt werden. 

Die Lage der Erdkabel öffentlicher Strom- u. Telefonversorger (Energie AG, Telekom) sind dem Finanzamt bekannt.

Kontakt

Bundesministerium für Finanzen
Finanzamt Österreich
Dienststelle für Sonderzuständigkeiten
Fachbereich Bewertung u. Bodenschätzung 

Ing. Robert Großpointner
Bodenschätzer

 +43 50 233-518809
Mobil +43 664 5542954

Friedrich-Thurnerstraße 7, 4910 Ried/I.
robert.grosspointner@bmf.gv.at


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