Benützungs- und Badeordnung Baggersee


des privaten Baggersees in Regau sowie der dazugehörigen Ufergrundstücke


Diese Badeordung dient der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung bei unserem Baggersee, damit einem erholsamen Aufenthalt nichts entgegensteht. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse aller Besucher.


1.    Bitte bedenken Sie, dass der Baggersee der Erholung vieler Menschen dient, Badegäste haben daher alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zuwiderläuft. Andere Badegäste dürfen nicht gestört oder belästigt werden.


2.    Alle Badeeinrichtungen sind schonend zu behandeln. Im gesamten Badebereich ist auf Sauberkeit zu achten, Abfälle sind in die dafür vorgesehen Abfallbehälter zu geben.


3.    Verunreinigungen des Gewässers sind verboten. Vor dem Baden sind die Duschen zu benützen. Die Verwendung von Seifen, Shampoo und anderen Kosmetikprodukten ist nur bei den Duschanlagen erlaubt.


4.    Die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren ist verboten.


5.    Zelten, Campieren, offenes Feuermachen, Grillen, Autowaschen sowie das Befahren der Wiesenflächen ist verboten.


6.    Der Betrieb von Radios/Tonwiedergabegeräten ist nur insoweit gestattet, als hierdurch keine Belästigung der anderen Badegäste erfolgt.


7.    Kinder sind zu jeder Zeit zu beaufsichtigen.


8.    Die Verwendung von Motor-, Elektro-, Ruder- und Segelbooten sowie Surfbretter und Ähnlichem ist verboten.


9.    Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten bitten wir um Verständnis, dass sie die Badeanlage nicht benützen dürfen. Dies gilt auch für Betrunkene.


10.    Die Grundeigentümer übernehmen keine Haftung für Schäden, die bei der Benützung des Badesees, insbesondere bei Badeunfällen, entstehen. Es wird auch keine Haftung für Schäden übernommen, die durch Verlust oder Diebstahl von Geld, Kleidungsstücken, Wertsachen und Dergleichen erwachsen.


11.    Das Betreten des Badehauses und des dazugehörigen Grundstückes ist zwischen 22.00h und 6.00h verboten.


12.    Die Einhaltung der Badeordnung wird behördlich überwacht, Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Badeordnung verstoßen werden ermahnt bzw. bei groben Verstößen oder mehrmaligem Zuwiderhandeln vom Badeseegelände verwiesen.


19.05.2026